Wilde Verdi-Streiks treten Arbeitsrecht mit Füßen
Als „unerträgliche Verhöhnung des Arbeitsrechts” bezeichnet der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Ratsfraktion, Dr. Rolf Köster, die Aufrufe von Verdi, städtische Mitarbeiter sollten sich an wilden Streikaktionen beteiligen.
„Zwischen den kommunalen Tarifparteien besteht ein ungekündigter Tarifvertrag“, so Köster. Über die hieraus resultierende Friedenpflicht könne sich die Gewerkschaft Verdi nicht einfach hinwegsetzen, indem sie die unzulässigen Arbeitsniederlegungen nur anders bezeichnet. „Es bleiben auch mit anderem Etikett wilde Streiks, und die sind schlichtweg unzulässig.“ Köster sei sehr verwundert, dass die Gewerkschaften diese grundlegende Tatsache auch dann noch ignorierten, wenn sie sie durch ein Gerichtsurteil erst gestern noch einmal schwarz auf weiß bekommen hätten.
Die FDP-Fraktion hat keinerlei Verständnis dafür, dass mit rechtlich unzulässigen Streikaktionen die Menschen in dieser Stadt zu Geiseln von unberechtigten Forderungen einer einzelnen Gewerkschaft gemacht werden. „Ich fordere die Personalverwaltung der Stadt Wuppertal auf, in jedem einzelnen Fall einer wilden Streikaktion das normale arbeitsrechtliche Disziplinarverfahren einzuleiten“, so Köster. Man könne nicht nur abstrakt eine „Verrohung der Sitten“ beklagen, man müsse auch konkret dagegen vorgehen. So wenig, wie sich die städtischen Mitarbeiter einfach einmal überlegen könnten, nicht zu arbeiten, könnte sich schließlich auch der kommunale Arbeitgeber nicht einfach einmal überlegen, kein oder nur ein geringeres Gehalt zu zahlen.
„Weder die Stadt Wuppertal noch die kommunalen Arbeitgeber insgesamt noch die Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt sind an der aktuellen Tarifauseinandersetzung der Länder im öffentlichen Dienst beteiligt. Sie haben daher auch keine Einflussmöglichkeiten. Trotzdem mit wilden und rechtswidrigen Streiks gegen Unbeteiligte vorzugehen ist ein beispielloser Vorgang, der nicht hingenommen werden kann“, so Köster abschließend.
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