Proteste gegen MVA-Schlacke völlig unbegründet!
„Die bautechnische Verwendung von aufbereiteter MVA-Schlacke ist ein gängiges und unbedenkliches Verfahren zur Oberflächenprofilierung von Mülldeponien. Ein Protest dagegen ist daher nicht nachvollziehbar“, erklärt Andreas Mucke
, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, zu der jüngst laut gewordenen Kritik an dem Plan, das Gelände der ehemaligen Großdeponie Lüntenbeck mit ca. 50 cm aufbereiteter Schlacke aus der Wuppertaler Müllverbrennungsanlage zu modellieren, bevor die eigentliche Kunststoffabdeckung aufgetragen wird.
Bei der Müllverbrennung im Müllheizkraftwerk der AWG fallen pro Tonne Abfall rund 250 Kilogramm Schlacke an. Bevor diese Verbrennungsrückstände als Baustoff Verwendung finden, werden sie einer Aufarbeitung unterzogen, bei der unter anderem Metalle entfernt und die Materialien nach unterschiedlichen Körnungen gesiebt werden. Allein im Jahre 2005 sind aufbereitete Wuppertaler MVA-Schlacken bei über 40 Bauprojekten in NRW, so auch in Wuppertal, genehmigungskonform eingesetzt worden.
Die AWG ist von der Stadt Wuppertal mit den Planungen und der anschließenden Rekultivierung der ehemaligen Deponie Lüntenbeck beauftragt worden. Der Bauantrag wurde von der Fachverwaltung der Stadt Wuppertal nach enger Abstimmung mit AWG gestellt. Folgerichtig ist die Baugenehmigung mit den entsprechenden Auflagen und Anlagen der Stadt Wuppertal als Antragsteller im Januar von der Bezirksregierung Düsseldorf übermittelt worden.
Diese Genehmigung lässt die Verwendung von MVA-Schlacke zur Modellierung der Oberfläche der ehemaligen Deponie zu. Teil der Genehmigung sind die so genannten 'Technischen Regeln' der LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall), die die Anforderungen an eine schadlose Verwendung bestimmter Materialien festlegen.
Gemäß den Regeln der LAGA ist die Verwendung von MVA-Schlacken bei der Rekultivierung von Deponien, zum Beispiel als Ausgleichsschicht zwischen Abfallkörper und Oberflächenabdichtung, möglich und bautechnisch das sinnvollste Material.
Dies korrespondiert im übrigen mit einem Erlass des Umweltministeriums des Landes NRW vom 6.9.2005, der die Bezirksregierungen und die Städte und Gemeinden des Landes anweist, MVA-Schlacke beim Abschluss und den Rekultivierungsmaßnahmen von Deponien ausdrücklich vorzusehen. Dieser Erlass bestätigt damit ausdrücklich eine entsprechende Erlassregelung noch unter der Ägide von Ministerin Höhn aus dem Jahre 2001.
Auch das Umweltbundesamt misst im Rahmen einer vorsorgeorientierten Strategie der vollständigen und umweltverträglichen Verwertung von Abfällen der Verwendung von aufbereiteter Schlacke für besondere bauliche Maßnahmen hohe Bedeutung zu.
„Wir sollten es uns nicht nehmen lassen, diesen Baustoff, der bei jeder Müllverbrennung entsteht, zu verwenden. Nicht nur unter Wiederverwertungsgesichtspunkten ist diese Vorgehensweise sinnvoll, sie ist auch erheblich kostengünstiger und damit eine Entscheidung zugunsten der Gebührenzahler, denn die Baumaßnahmen zum Abschluss und die gesamte Rekultivierung der ehemaligen Deponie werden aus den Müllgebühren der Wuppertaler bezahlt. Die Wuppertaler Gebührenzahler würden bei der Nichtverwendung dieses Materials mit Mehrkosten von über 400.000 EURO belastet“, erklärt Andreas Mucke abschließend.
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Erschienen am: 19.02.2006
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