Baumschutzsatzung wird abgeschafft - Mehrheit gesichert

Ein Bürgerantrag zur Abschaffung der Baumschutzsatzung findet jetzt die breite Unterstützung im Rat.

In einem gemeinsamen Antrag zur kommenden Ratssitzung fordern FDP, CDU und SPD die Abschaffung der Baumschutzsatzung zum 01.07.2006. Die Liberalen haben sich von Anfang an für den Bürgerantrag eingesetzt und die Vorlage der Verwaltung, die Baumschutzsatzung lediglich zu ändern, abgelehnt. „Wir freuen uns, dass jetzt auch die SPD den Antrag unterstützt“, so Alexander Schmidt, Mitglied der FDP im Umweltausschuss.

Eine Abschaffung der Baumschutzsatzung ist keine Gefahr für den Baumbestand im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Satzung gilt ohnehin nur für Bäume innerhalb bebauter Ortsteile. Für Außenbereiche, land- und forstwirtschaftliche Flächen, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale oder geschützte Landschaftsteile sowie für den Wald gilt diese Satzung nicht. Hier greifen zum Schutz der Natur andere Rechtsvorschriften.

Dass die Baumschutzsatzung zum Schutz der Bäume sinnvoll und notwendig ist, bezweifeln die Liberalen schon lange. Pro Jahr werden in Wuppertal ca. 750 Ausnahmegenehmigungen, das sind Fällgenehmigungen für Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr ohne Verpflichtung einer Ersatzpflanzung und Ausgleichszahlung, erteilt. Dies sind über 30% aller Fällgenehmigungen. „Eine Satzung, von der regelmäßig durch Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in so hoher Zahl keinen Gebrauch gemacht wird, muss hinterfragt werden“, so Schmidt.

Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass Städte und Gemeinden (Hattingen, Schwelm, Ennepetal, Gevelsberg…) ohne Baumschutzsatzung ebenfalls sehr gut in der Lage sind, mit anderen verfügbaren Instrumentarien, wie z.B. die Bauleitplanung, den Baumbestand zu schützen.

Schmidt: „Und die Bürger fällen ihre Bäume nicht einfach so. Sie werden auch ohne Satzung auf ihrem Grund und Boden Bäume pflanzen und pflegen. Dann allerdings freiwillig und nicht aufgrund obrigkeitsstaatlicher Kontrolle.“

Die gültige Baumschutzsatzung der Stadt Wuppertal trägt eher dazu bei, dass alte Bäume mit dickem Stammumfang erhalten werden und nachwachsende Bäume gefällt werden, bevor sie einen Stammumfang von 80 cm aufweisen und damit unter die Baumschutzsatzung fallen. Diese Praxis führt dazu, das junge Bäume nicht mehr alt werden können. Für absterbende alte Bäume gibt es dann keinen nachgewachsenen Ersatz.


 

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