![]() IHK informiert über neues HygienerechtKostenlose Veranstaltung am 7. Dezember in Wuppertal
Auf allen Stufen der Lebensmittelverarbeitung, ob industriell oder handwerklich, im Lebensmittelhandel oder in Verpflegungseinrichtungen - bis zum kleinsten Kiosk -, überall sind die Betreiber dafür verantwortlich, dass hygienisch einwandfrei gearbeitet wird. Ab dem 1. Januar 2006 gilt ein neues Hygienerecht, das noch stärker als bisher auf die Eigenverantwortung der Unternehmer setzt. Je nach Risiko sind die geeigneten Maßnahmen individuell und vor Ort einzurichten, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Wuppertal-Solingen-Remscheid bietet am 7. Dezember in ihrer Hauptgeschäftsstelle Wuppertal, Heinrich-Kamp-Platz 2, 42103 Wuppertal, eine zweistündige Informationsveranstaltung zum neuen Hygienerecht an. Referieren wird Dr. W. Henning, Leiter des Chemischen Untersuchungsinstitutes Wuppertal. Die Teilnahme ist kostenlos, erfordert aber aus organisatorischen Gründen eine vorherige Anmeldung bei der IHK unter Telefon (0202) 2490-501 (Monika Wülfing), Telefax (0202) 2490-999, E-Mail: m.wuelfing@wuppertal.ihk.de.
Erschienen am: 24.11.2005 Anzeigen: |