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FDP: Zweitwohnungssteuer ist verfassungswidrig

Wie einige andere Kommunen auch, will die Stadt Wuppertal mit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ab dem 01.01.2006 die Kasse aufbessern. Doch die Rechnung geht nicht auf.

 

Die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Wuppertal, die zum 01. Januar in Kraft treten soll, ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat am vergangenen Donnerstag die Erhebung der Zweitwohnungssteuer von Ehepartnern für nichtig erklärt. Die von Kommunen erhobene Steuer für Zweitwohnungen diskriminiere die vom Grundgesetz geschützte Ehe, heißt es in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe.
Auch die in Wuppertal beschlossene Zweitwohnungssteuersatzung enthält die von den Karlsruher Richtern als verfassungswidrig verworfenen Steuertatbestände.

Die FDP-Fraktion hat für die Sitzung des Rates der Stadt Wuppertal einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, mit dem die im Juni gegen die Stimmen der Liberalen im Rat beschlossene Zweitwohnungssteuersatzung aufgehoben werden soll.

Peter Engelmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Liberalen: „Die Stadt Wuppertal darf keine verfassungswidrige Steuersatzung in Kraft treten lassen und die grundgesetzlich geschützte Ehe und Familie mit der Zweitwohnungssteuersatzung diskriminieren. Die Satzung ist daher aufzuheben.“

 

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