Staatsanwaltschaft bei WSW
Im Rahmen der Auswertung sichergestellter Unterlagen in einem Verfahren wegen Betruges zum Nachteil der WSW im Zusammenhang mit dem Ausbau der Wuppertaler Schwebebahn, haben sich für die Staatsanwaltschaft neue Anhaltspunkte ergeben.
Die rechtliche Prüfung hat zu einem Anfangsverdacht und zur Einleitung eines weiteren Ermittlungsverfahrens geführt in dessen Zuge es heute morgen zu einer Durchsuchung im Hause WSW zwecks Sicherstellung von Beweismaterial gekommen ist.
In dem Ermittlungsverfahren geht es um die strafrechtliche Überprüfung des im Februar 2000 abgeschlossenen Vergleichs mit der Firma Lavis. Das Verfahren richtet sich gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden der WSW AG, Dr. K., den Betriebsleiter Schwebebahn sowie drei weitere Mitarbeiter und betrifft neben dem Vorwurf der Untreue in erster Linie den Straftatbestand des Subventionsbetruges.
Die ergebnisoffen geführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erstrecken sich auf die Frage, ob die dem Vergleich folgende Änderungsanzeige und die dazu erfolgten Angaben richtig bzw. vollständig oder unrichtig bzw. unvollständig waren und die dazu angegebenen Leistungen tatsächlich erforderlich waren und erbracht worden sind. Eine persönliche Bereicherung oder eine dahingehende Absicht schließt die Staatsanwaltschaft aus.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Hermann Janning erklärt dazu: "Wir haben der Staatsanwaltschaft unsere volle Kooperation zugesagt. Darüber hinaus werden wir uns bemühen, dass die Ermittlungen keinen negativen Einfluss auf unsere Verhandlungen mit den Landesbehörden haben, um eine schnelle Einigung bei der Förderproblematik und damit eine Aufhebung des Baustopps zu erreichen."
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Erschienen am: 26.10.2005
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