Besserer Baumschutz ohne Satzung

Die Liberalen wollen keine Änderung der Baumschutzsatzung, wie jetzt von der Verwaltung vorgeschlagen, sondern deren Abschaffung.

Alexander Schmidt, Mitglied der Liberalen im Umweltausschuss: „Die Ziele der Baumschutzsatzung, wie den Erhalt des Naturhaushaltes, die Belebung des Landschaftsbildes, die Verbesserung des Stadtklimas und der Erhalt eines artenreichen Baumbestandes sowie des Lebensraumes für die Tierwelt lassen sich ohne Satzung genau so gut und durch andere Maßnahmen zum Schutz des Baumbestandes sogar besser schützen, als durch die Baumschutzsatzung.“
Dass die Baumschutzsatzung dem Erhalt der Bäume dient, glauben die Liberalen nicht. Denn pro Jahr werden ca. 750 Ausnahmegenehmigungen (Fällgenehmigung ohne Ersatzpflanzung und Ausgleichszahlung) erteilt, dies sind über 30% der Fällgenehmigungen. Für die Stadt sind die Gebühren für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung eine lukrative Einnahme. Schmidt: „Steht womöglich das fiskalische Interesse im Vordergrund des Festhaltens an der Satzung?“

Viele Städte haben keine Baumschutzsatzung bzw. haben ihre Baumschutzsatzung wieder abgeschafft. Diese Städte wie z.B. Hattingen, Schwelm, Ennepetal, Gevelsberg …. sind ohne Baumschutzsatzung keineswegs weniger grün als Wuppertal.
Die Baumschutzsatzung, da sind sich die Liberalen sicher, behindert eher den Schutz des Baumbestandes:
„Die wohlgemeinte Satzung trägt dazu bei, dass Bürger ihre Bäume im Garten kappen, bevor sie einen Stammumfang von 80 cm messen und damit unter die Baumschutzsatzung fallen. D.h., die Bürger fällen ihre Bäume bevor der Staat das Sagen in ihrem Garten übernimmt. Ohne Satzung ist ein solches `vorsorgliches´ Fällen überflüssig, wodurch viele Bäume wachsen können“, ist sich Alexander Schmidt sicher.
Schmidt: „Die Bürger fällen ihre Bäume nicht einfach so. Sie werden auch ohne Satzung auf ihrem Grund und Boden Bäume pflanzen und pflegen. Dann allerdings freiwillig und nicht aufgrund obrigkeitsstaatlicher Anordnung und Kontrolle.“

Bäume, die Gefahr laufen, im Rahmen von Baumaßnahmen gefällt zu werden, können auch mit der Bauleitplanung geschützt werden. Hierzu bedarf es keiner Baumschutzsatzung. Gleiches gilt für Bäume im Außenbereich, die ohnehin durch andere Rechtsvorschriften (Landschaftspläne…) geschützt sind.

„Wir wollen den Baumbestand in Wuppertal schützen und dafür Sorge tragen, dass der Bestand langfristig gesichert bleibt. Dies geht aber nur, wenn alte Bäume gefällt und neue Bäume nachwachsen können. Die Baumschutzsatzung wirkt hier eher bremsend als fördernd“, so Schmidt abschließend.


 

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