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Falsche Auskunftsnummern aus dem Verkehr gezogen

Auch in Wuppertal fühlten sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher hinter das Licht geführt: Unter Stichworten wie „Bahnauskunft" oder „Einwohnermeldeauskunft" wurde ein teurer allgemeiner Auskunftsdienst angeboten.

Bei der Anwahl der genannten Ortsnetzrufnummern verwies eine Bandansage auf die Rufnummer 11875. Dort wurde zu einem hohen Tarif zu einem Informationsdienst weitervermittelt, der jedoch nur allgemeine Informationen zum jeweiligen Stichwort lieferte. Viele Bürgerinnen und Bürger fühlten sich über den Tisch gezogen, waren sie doch der Annahme gewesen eine offizielle Auskunftsnummer der Deutschen Bahn AG oder eine städtische Nummer angerufen zu haben.

Für viel Geld gab es keine brauchbaren Informationen. Die Bundesnetzagentur wertete dies als Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen für Auskunftsdiensterufnummern. Diese Dienstleistung war nach den geltenden Nutzungsbedingungen unzulässig, solche Mehrwertdienste dürfen nur in der Rufnummerngasse (0)190 oder (0)900 betrieben werden. Die Rufnummer wurde folgerichtig widerrufen. Nun unterlagen die Betreiber auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in einem wichtigen Teil des Verfahrens: Das Gericht hat es abgelehnt den vorläufigen weiteren Betrieb der Rufnummer zu gestatten. Nun ist klar:

Die Abzocke der Verbraucherinnen und Verbraucher über diese Rufnummer ist vorläufig gestoppt. Dies ist ein großer Erfolg für den wirksamen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im Telekommunikationsbereich vor unseriösen Anbietern.

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