![]() Wortbeitrag zur Diskussion um StarenkästenWortbeitrag des CDU-Sprechers im Ausschuss für Verkehr, Andreas Weigel, zur stationären und ambulanten Geschwindigkeitsüberwachung /“Starenkästen-Diskussion“
Angesichts des Vorlaufs der Diskussion und der nicht immer zutreffenden Berichterstattung zu diesem Thema will die CDU-Fraktion folgendes deutlich machen: 1. Für die CDU dient die Geschwindigkeitsmessung der Unfallvermeidung und nicht der städtischen Einnahmeoptimierung. 2. Aus Gründen der Wirksamkeit der Radarmessung zur Unfallverhütung haben wir stets der ambulanten Geschwindigkeitsmessung (Radarwagen) den Vorrang vor der stationären Messung (Starenkästen) eingeräumt; ohne tatsächlich Einfluss auf den Einsatz der städtischen Radarmesswagen nehmen zu können. Der Vorzug der ambulanten Geschwindigkeitsmessung ergibt sich aus der Vermeidung der „stop and go“-Situation, d. h. Abbremsen bei Starenkasten in Sicht und Beschleunigung nach dem Passieren der Mess-Station. 3. Aus den genannten Gründen sind diejenigen Starenkästen, die nicht vor Schulen und Kindergärten oder Tempo-30 km/h-Zonen gestanden haben, in der letzten Wahlperiode folgerichtig demontiert worden. 4. Wir erleben nun seit Monaten die Instrumentalisierung der Ergebnisse dieses Berichtes für die politische Auseinandersetzung und wenig ernst zu nehmende Polemik. 5. Im Bereich der Ronsdorfer Straße wird uns nun erläutert, die wirksamere ambulante Geschwindigkeitsüberwachung, also die im Interesse aller Verkehrsteilnehmer vorzugswürdigere Alternative, sei aus Kostengründen abzulehnen. Statt dessen sollen die eingemotteten Kästen ihr weniger wirksames, aber für die Stadtkasse einträglicheres Wirken wieder aufnehmen. Dazu ist auszuführen, dass die Einrichtung von 5 Mess-Stellen für Radarmesswagen auf der Basis von Jahresvertragsarbeiten durch die Verwaltung kalkuliert wurde. Jeder weiß, dass diese Kalkulationsgrundlage um ein Drittel höher liegt als bei einer Ausschreibung. Es ist auch nicht erforderlich, gepflasterte Stellplätze anzulegen. Vielmehr ist es notwendig, eine ebene Fläche für eine störungsfreie Aufstellung mobiler Kameras anzulegen. Wir schlagen daher vor, im Interesse der Verkehrssicherheit und der Kostenminimierung mit einfachen Mitteln durch den städtischen Betriebshof, in dessen Räumlichkeiten wir heute tagen, zwei Standflächen für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung einrichten zu lassen. 6. Bei der Neviandtstraße gilt der Satz: „Der Fachmann staunt, und der Laie wundert sich“ uneingeschränkt. Zunächst ist festzustellen, dass bei der Aufschlüsselung der Unfalltypen keineswegs deutlich wird, dass diese auf eine Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zurückzuführen sind. Ferner ist festzustellen, dass die schwenkbare ursprünglich installierte Messanlage in der Mitte der Fahrbahn von weitem sichtbar ist und bereits lange vor ihrer Demontage nur noch folkloristischen Wert hatte, aber keinerlei Zuwachs an Verkehrssicherheit gewährleistet hat. Dass uns gerade die Wiederanbringung dieser wirkungslosen Anlage empfohlen wird, kann man nur noch mit einer sehr dogmatisch verhärteten Sichtweise der Empfehlenden erklären, zumal die Polizei selbst im Bereich der Zufahrt zum Kiesbergtunnel erfolgreich auf mobile Geschwindigkeitsmessungen setzt. Auch die städtischen Radarmesswagen sollen daher in der Neviandtstraße verstärkt die Einhaltung der Geschwindigkeit kontrollieren. Dies bewirkt mehr Verkehrssicherheit, erfordert aber keinen zusätzlichen Aufwand, da in jeder Fahrtrichtung ausreichend Standplätze vorhanden sind. Erschienen am: 12.09.2005 Anzeigen: |