Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) lehnt Zweitwohnungssteuer ab.
Zum einen seien die rechtlichen Grundlagen dieser Steuer äußerst fragwürdig. Auch die Ausgestaltung der Steuer sei in rechtlicher Hinsicht dubios.
Zum einen seien die rechtlichen Grundlagen dieser Steuer äußerst fragwürdig. So werde aus dem Halten einer zweiten Wohnung auf eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geschlossen. In der Praxis sei zumeist das Gegenteil der Fall. Tatsächlich solle mit der Zweitwohnungssteuer dagegen Druck auf die Wohnungsinhaber ausgeübt werden, sich hier mit Erstwohnsitz anzumelden. Die Städte wollten auf diese Weise ihre Schlüsselzuweisungen erhöhen. Hierfür eine neue Steuer einzuführen, sei aber kein erlaubtes Mittel.
Auch die Ausgestaltung der Steuer sei in rechtlicher Hinsicht dubios. So solle ein Nebenwohnsitz dann nicht besteuert werden, wenn damit nur ein „Kinderzimmer“ in der elterlichen Wohnung verbunden sei. Die Steuer solle jedoch erhoben werden, wenn ein solches Zimmer am Erstwohnsitz gehalten werde. Hier werde das Gleichheitsprinzip verletzt.
Zu beachten ist ferner, dass die bisherige äußerst rigide Rechtsprechung zur Zeit umschwenkt. Das Landgericht Lüneburg hat vor kurzem entschieden, dass die Stadt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei der Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer prüfen muss. Noch in diesem Jahr soll ein einschlägiger Fall vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden, der eine völlig neue Rechtslage bescheren könnte.
Generell werden Zweitwohnungen für relativ kurze Fristen gehalten. Die Besteuerungen erfolgt nach Monaten und somit auch für Fristen unterhalb eines Jahres. Umzüge in der Stadt erfordern jeweils neue Veranlagungen. Es wird zusätzliches Personal benötigt, um Wohnungen zu überprüfen oder auszumessen. Die Nettoerlöse werden auch deshalb gering sein, weil angesichts der kleinlichen Ausgestaltung in Wuppertal ein exorbitanter Erhebungsaufwand anfällt. Für die Bürger entstehen zusätzliche bürokratische Gängelungen und Formen der Kriminalisierung (Steuerhinterziehung!).
In Bonn hat der Rat der Stadt die Einführung einer Zweitwohnungssteuer gerade abgelehnt. Dort meinte die CDU, die Steuer passe nicht zu einem Universitäts- und Wirtschaftsstandort mit internationaler Ausrichtung. Diese Sichtweise hat sich in Wuppertal offenbar noch nicht herumgesprochen.
Prof. Schiller: „Die WfW tritt dafür ein, dass alle Städte – außer Ferienorte - auf die Zweitwohnungssteuer verzichten. Mit einem solchen Appell würde Wuppertal ein weithin beachtetes positives Zeichen setzen.“
Ältere Artikel im Archiv
Erschienen am: 15.07.2005
Anzeigen:
|